Wandern im Schweizerischen Nationalpark: Mit seinen 80 km Wanderwegen ist der Schweizerische Nationalpark ein absolutes Wanderparadies. Auf zu den schönsten Wanderungen!
21 Routen im Nationalpark bieten für jeden etwas. Damit man die Natur in ihrer ganzen Vielfalt erleben kann, ist es wichtig, dass man sich vorgängig mit den Schutzbestimmungen vertraut macht.
Der Schweizerische Nationalpark ist ein Gebirgspark mit einer Höhenlage zwischen 1400 und 3200 Metern über Meer. Viele Wanderungen führen über grössere Höhendifferenzen und bis über die Waldgrenze.
Plötzliche Wetterumschwünge oder Temperaturstürze verlangen eine gute Vorbereitung (Wegzustand, Wetter etc.) und Ausrüstung. Dazu gehören gute Wanderkleidung im Zwiebelprinzip, Wanderschuhe mit griffiger Sohle, Sonnen- und Regenschutz sowie ausreichend Verpflegung. Ausser in der Chamanna Cluozza und im Hotel Parc Naziunal Il Fuorn besteht keine Einkehrmöglichkeit im Parkgebiet. Denke daran, dass im Nationalpark keine Feuer entfacht werden dürfen, auch nicht auf den Rastplätzen.
Tipp
Für Tierbeobachtungen leistet ein Feldstecher gute Dienste. Im Nationalparkzentrum in Zernez können entsprechende Instrumente gemietet werden.
Hinweise: Das Mobilfunknetz deckt nicht das gesamte Parkgebiet. Für Rollstühle oder Kinderwagen sind die Wanderwege nicht geeignet.
Wünschst du eine kompetente Begleitung? Guides kennen den Nationalpark wie ihre Hosentasche und freuen sich, mit dir auf Entdeckungsreise zu gehen.
Schutzbestimmungen
Der Schweizer Nationalpark gehört zu den bestgeschützten Gebieten der Alpen. Die Besucher sind Zeugen der dynamischen Prozesse, die dieser Landschaft ihren unvergleichlichen Charakter verleihen. Hilf mit, dieses einzigartige Naturreservat zu erhalten.
Die Parkwächter überwachen die Einhaltung der Schutzbestimmungen und sind befugt, Vergehen zu ahnden.
Nur wenn sich alle der jährlich rund 150’000 Besucherinnen und Besucher an diese Regeln halten, sind die Ziele des Nationalparks erreichbar. Zudem haben alle die selben Chancen für interessante Naturbeobachtungen.
Die Schutzbestimmungen basieren auf dem Nationalparkgesetz und werden in der Verordnung detailliert aufgelistet:
Hier ein Auszug aus der Nationalparkverordnung:
- Die markierten Wanderwege dürfen nicht verlassen werden
- Keinerlei Abfälle liegenlassen
- Naturgegenstände wie Tiere, Pflanzen, Hölzer oder Steine dürfen nicht mitgenommen werden
- Kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine
- Keine Wintersportarten (Ski- oder Schneeschuhtouren), Fahrräder oder Fluggeräte
- Kein Baden in Seen und Bächen
- Kein Feuer machen (Waldbrandgefahr!)
- Kein Übernachten, auch nicht in Fahrzeugen entlang der Ofenpassstrasse
- Die Natur darf nicht verändert werden
Die Verwendung von Drohnen ist ebenfalls verboten!
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