Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete, in welchen sie nicht gestört werden. Wildruhezonen sind ein Instrument um solche Rückzugsgebiete zu sichern.
Wildruhezonen (auch «Wildruhegebiete», «Wald-Wild-Schongebiete»)
Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten – oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres – nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Es gibt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen. Rechtsverbindliche Wildruhezonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.
Wildschutzgebiete
Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebensräume zum Ziel. Auf Bundesebene stützen sich Schutzgebiete für Säugetiere und Vögel auf Art. 11 des Jagdgesetzes. In diese Kategorie fallen insbesondere die 41 Eidgenössischen Jagdbanngebiete. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: gemäss Art. 5 dürfen Wintersportarten nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen.
Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtsverbindliche Wildruhezonen mit Weggebot auf markierten Routen.
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