Wildschutzgebiete
Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebensräume zum Ziel. Auf Bundesebene stützen sich Schutzgebiete für Säugetiere und Vögel auf Art. 11 des Jagdgesetzes. In diese Kategorie fallen insbesondere die 41 Eidgenössischen Jagdbanngebiete. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: gemäss Art. 5 dürfen Wintersportarten nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen.
Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtsverbindliche Wildruhezonen mit Weggebot auf markierten Routen.
Neben Wildruhezonen und Wildschutzgebieten existieren auch andere Schutzgebietstypen (z.B. Naturschutzgebiete, private Schutzgebiete (z.B. von Pro Natura)), in denen besondere Regeln gelten. Diese Gebiete sind hier jedoch nicht aufgeführt. Für weitere Informationen besuchen Sie die kantonalen Geoportale oder kontaktieren Sie die zuständigen Organisationen (z.B. Pro Natura). (Quelle: wilruhezonen.ch)